Gesundheit mit System

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Aufenthalt


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Schweigepflicht

Für das Krankenhauspersonal gilt die Schweigepflicht. Es darf ohne Ihre Einwilligung keine Auskunft über die Krankheit oder den Gesundheitszustand an fremde Personen gegeben werden.
Dies gilt sowohl für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes, wie auch für die Zeit danach.